Zurück zur Regel

TSG Hoffenheim ist wieder „50+1“-Regelklub

Die Übertragung der Stimmrechts-Mehrheit von Dietmar Hopp (83) an den TSG 1899 Hoffenheim e.V. ist abgeschlossen. Nach der Zustimmung des Finanzamts hat nun die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) den geänderten Gesellschaftervertrag angenommen. Damit ist die seit 1. Juli 2015 geltende Ausnahmegenehmigung aufgehoben und die TSG Hoffenheim wieder in den Kreis der „50+1“-Regelklubs zurückgekehrt.
 
„Ich bin erleichtert, dass nun alle Voraussetzungen erfüllt und die Änderungen vollzogen worden sind. Damit ist ein Kapitel der TSG-Historie beendet, die dem Klub und mir überwiegend Misstrauen und Anfeindungen eingebracht haben. Ich weiß, dass die 50+1-Regelung, die ich immer befürwortet und in deren Sinn ich stets gehandelt habe, ein hohes Gut im deutschen Fußball darstellt“, sagt Dietmar Hopp. „Ich möchte allen danken, die nun dafür gesorgt haben, den Urzustand wiederherzustellen.“ Am 12. Juni dieses Jahres hatte die Mitgliederversammlung des TSG Hoffenheim e.V. mit großer Mehrheit den Weg dafür freigemacht, den Wunsch von Dietmar Hopp zu erfüllen und die bei ihm liegende Mehrheit der Stimmrechtsanteile an der TSG GmbH auf den TSG e.V. zu übertragen.

Damit geht ein Sonderstatus zu Ende, der am 9. Februar 2015 begann. An diesem Tag hatten die Mitglieder des TSG 1899 Hoffenheim e.V. den Beschluss gefasst, Dietmar Hopp die Mehrheit der Stimmrechte an der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH zu übertragen. Ermöglicht hatte dies eine am 18. Dezember 2014 vom Vorstand des Ligaverbandes erteilte und wenige Tage später durch das DFB-Präsidium bestätigte Ausnahmegenehmigung für die in den Statuten von DFL und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) festgeschriebene so genannte „50+1“-Regel. Diese sieht die Stimmrechtsmehrheit beim Mutterverein vor. Mit der Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel wurde das seit mehr als 20 Jahre bestehende erhebliche finanzielle Engagement von Dietmar Hopp für den Profi- und Amateurfußball sowie den Breitensport des Klubs gewürdigt.

In den zurückliegenden Monaten ist das Thema wieder verstärkt kontrovers diskutiert worden. Das führte bis zu einem Verfahren beim Bundeskartellamt, dem sich neben der TSG Hoffenheim auch Bayer Leverkusen sowie der VfL Wolfsburg ausgesetzt sahen. Für die TSG Hoffenheim ist dieser Prozess mit der notariellen Beurkundung des geänderten Gesellschaftervertrags und dem Eintrag ins Handelsregister beendet.

„Klub und Dietmar Hopp haben im Sinne der 50+1-Regularien stets Hand in Hand agiert. Daran wird sich nichts ändern. Dietmar weiß, dass die Zukunft der TSG in besten Händen liegt und wir sein Vermächtnis nicht nur bewahren, sondern weiterentwickeln werden“, sagt TSG-Vorsitzender Kristian Baumgärtner. Der Klubchef erinnerte nochmals daran, dass „es bei der TSG vor allem um das Ausbilden junger Menschen, sportlich wie menschlich“ gehe. Die Infrastruktur, die man dafür seit vielen Jahrzehnten nutzen könne, gehe allein auf das Engagement von Dietmar Hopp zurück.

Quelle: TSG-Medieninformation vom 29.11.2023