DFB schließt 2024 mit einem Jahresüberschuss ab
Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute den Jahresabschluss 2024 verabschiedet. Der Verband erzielte einen Überschuss nach Steuern in Höhe von dreißig Millionen Euro. Durch das Ergebnis konnten die Rücklagen bedeutend aufgestockt werden. Die Eigenkapitalquote des Verbandes erhöht sich um 7,66 Prozentpunkte auf 43,09 Prozent.
Wesentliche Kennzahlen des DFB e.V. sind hier abrufbar.
DFB-Präsident Bernd Neuendorf sagt: "Der Kurs der konsequenten Konsolidierung unseres Haushaltes ist eindrucksvoll gelungen. Ich habe immer betont: Das oberste Prinzip unseres Handelns ist die wirtschaftliche Vernunft. Dass wir nun nach finanziell sehr herausfordernden Jahren wieder nachhaltig gesunde Finanzen ausweisen können, ist ein großer Erfolg. Er gibt uns den nötigen Handlungsspielraum, um in den kommenden Jahren gezielt in die Entwicklung des Fußballs investieren zu können."
DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald sagt: "Wir blicken auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurück. Dazu beigetragen haben zahlreiche Effekte, insbesondere sparsames Wirtschaften, die sehr guten Vermarktungsergebnisse der DFB GmbH & Co. KG und die Veräußerung von Liegenschaften des Verbandes in Frankfurt am Main als Sondereffekt."
Holger Blask, Vorsitzender der Geschäftsführung der DFB GmbH & Co. KG, betont: "Das ausgezeichnete Jahresergebnis ist insbesondere auch auf die Unterstützung unserer Partner und Sponsoren zurückzuführen. Ihr Engagement hat erheblichen Einfluss auf die Möglichkeiten des DFB, den Fußball in Deutschland weiterzuentwickeln. Wir möchten uns daher ausdrücklich für das Vertrauen bedanken und freuen uns auf weiterhin innovative und erfolgreiche Partnerschaften."
Alle Details zum Jahresabschluss können dem zehnten Finanzbericht des DFB entnommen werden. Darüber hinaus informiert der DFB zum ersten Mal über seine wesentlichen Nachhaltigkeitsaktivitäten im separaten ESG-Factsheet.
Der Finanzbericht 2024 ist hier abrufbar.
Das ESG-Factsheet 2024 ist hier abrufbar.
Ein FAQ zu den Baukosten und laufenden Aufwendungen des DFB-Campus ist hier abrufbar.
Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2006, 2014 und 2015: Stand weiter unverändert
Dem DFB e.V. wurde mit Bescheiden vom 21. Dezember 2022 die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 rückwirkend entzogen. Gegen die geänderten Steuerbescheide hat der Verband Anfang 2023 fristgerecht Einsprüche eingelegt und diese ausführlich begründet. Der DFB e.V. hat von Seiten der Finanzbehörden bisher, also seit zweieinhalb Jahren, keine Stellungnahme zu den in den Einsprüchen vorgetragenen Argumenten erhalten. Zum weiteren Verfahrensverlauf und der Verfahrensdauer können vom Verband entsprechend derzeit keine Angaben gemacht werden. Die streitigen Steuerforderungen wurden in voller Höhe beglichen und sind im Falle einer erfolgreichen Anfechtung der Bescheide an den DFB zu erstatten.
Dem DFB wurde im Jahr 2017 rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 entzogen. Gegen die geänderten Steuerbescheide hat der DFB fristgerecht Einspruch eingelegt. Die Einsprüche wurden durch Einspruchsentscheidung vom 9. August 2022 zurückgewiesen. Daraufhin hat der DFB gegen die Bescheide am 12. September 2022 Klage beim zuständigen Finanzgericht in Kassel erhoben. Das Klageverfahren wurde durch Beschluss des Finanzgerichtes vom 31. Mai 2023 ausgesetzt. Die streitigen Steuerforderungen wurden in voller Höhe beglichen und sind im Falle einer erfolgreichen Anfechtung der Bescheide an den DFB zu erstatten.
Content: DFB vom 29.06.2025
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